Pozdravljeni,
zasledil sem omenjeni članek na hamboerse.de - mogoče pa zanima tudi koga od vas (in ker ne vem kako dolgo bo tam na voljo, sem ga skupaj vred z linkom od koder je bil snet posredoval še sem):
http://www.funkamateur.de/cgi-bin/fanews.cgi?fanid=231
Fernmeldebüro Wien fällt Entscheidung gegen PLC
Österreichische Funkamateure setzen sich für die Wahrung des Kurzwellenbereiches erfolgreich ein
In einem Schreiben der Volksanwaltschaft an den Dachverband des österreichischen Versuchsenderverbandes wurde der ÖVSV über den jüngsten Bescheid des zuständigen Fernmeldebüros betreffend "Internet aus der Steckdose" informiert.
Auszug: "Die Fernmeldebehörde 1. Instanz hat am 21.12.2004 einen Bescheid erlassen und der Linz Strom GmbH gemäß §88 Abs 1 Telekommunikationsgesetz aufgetragen, innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides durch Vornahme geeigneter technischer Maßnahmen die Power Line Communication-Anlage (PLC) so zu betreiben, dass Telekommunikationsanlagen nicht gestört werden.
Der zuständige Bearbeiter stellt in dem Bescheid fest, dass die gemeldeten Störungen zweifelsfrei auf PLC der Linz Strom GmbH zurückzuführen seien. Dies stütze sich auf das Gutachten des Amtsachverständigen, der zum Ergebnis gekommen ist, dass durch PLC der Linz Strom GmbH elektromagnetische Wellen abgestrahlt werden, durch die in der Nähe befindliche Telekommunikationsanlagen im Kurzwellenbereich angesiedelter Funkdienste grundsätzlich störend beeinflusst werden können.
Die Behörde führt in der rechtlichen Begründung des Bescheides weiter aus: Die Linz Strom GmbH benutze ungeschirmte Leitungen, sodass der Datentransport nur unter Inkaufnahme von wesentlichen Abstrahlungen erfolgen könne. Dies habe dann die störenden Beeinflussungen anderer Telekommunikationsanlagen, die ebenfalls im KW-Bereich betrieben werden, zur Folge.
Die von der PLC der Linz Strom GmbH abgestrahlten Wellen, seien ein unerwünschtes Nebenprodukt. Aus technischen Gesichtspunkten entspreche das Aufbringen hochfrequenter elektromagnetischer Wellen auf eine ungeschirmte Leitung mit Leistungen, wie sie für PLC erforderlich sind, nicht dem Stand der Technik.
Laut erstinstanzlichem Bescheid sei dem Gutachten zu entnehmen, dass von dem PLC-System eine permanent unerwünschte elektromagnetische Strahlung ausgesendet wird. Dies habe sich aus den Messungen und Feststellungen der Funküberwachung Linz ergeben. Dies rufe die Störung bei anderen Telekommunikationsanlagen hervor. Weiters wurde dem ÖVSV mitgeteilt, dass bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides und Aufrechterhaltung der Störungen als nächster Schritt der Linz Strom GmbH der Betrieb untersagt werden wird. Die Behörde 1. Instanz hat nun eine Entscheidung gefällt und die von der Linz Strom GmbH ausgehenden funktechnischen Störungen festgestellt."
Weitere Informationen über den Amateurfunkdienst und die Leistungen von österreichischen Funkamateuren finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Versuchsenderverband unter:
http://www.oevsv.at
Quelle: DV des Österreichischen Versuchssenderverbandes
Tnx Michael Zwingl, OE3MZC