Pozdrav,
sem prebiral čez praznike (za nazaj) in zasledil,... morda pa koga zanima,...
http://www.funkamateur.de/cgi-bin/fanews.cgi?fanid=319
Kabinett verabschiedet neuen EMVG- Entwurf
Kommentierungsbedarf für RTA gegeben!
Das bisher gültige EMVG (1998) soll ab Mitte 2007 durch eine neue Version als „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)“ entsprechend der EMV- Richtlinie 2004/108/EG ersetzt werden.
Das Gesetz soll das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen oder die durch sie beeinträchtigt werden können, regeln. Ferner soll es den Handlungsrahmen für die BNetzA zur Ausführung des Gesetzes im Rahmen der Störungsbearbeitung definieren, die allein in nationalstaatlicher Verantwortung erfolgt. --- Das Bundeskabinett hat am 20. September 2006 den vom BMWI vorgelegten Gesetzentwurf (siehe [1] oder [2] ) verabschiedet. Zur weiteren Beratung/Lesung geht der Entwurf zunächst an den Bundesrat und später an den Bundestag. Das Gesetz kann frühestens am 20. Juli 2007 in Kraft gesetzt werden.
Insbesondere im Hinblick auf den Schutz aller Funkdienste, nicht nur von Sicherheits- Funkdiensten, sondern u.a. Rundfunk und Amateurfunk, haben der Erwägungsgrund 2 [3] und weitere in der Richtlinie genannten Erwägungsgründe auch im neuen EMVG-Entwurf noch nicht ausreichenden Ausdruck gefunden. Entsprechende Kommentierungen (u.a. vom RTA) zum vorhergegangenen Entwurf [4] scheinen ignoriert worden zu sein.
Durch mehrere „kann“-Formulierungen in der Begründung zum Gesetzentwurf wird keine Rechtssicherheit hergestellt, sondern spitzfindigen juristischen Argumentationen bei eventuellen „Störfällen“ Vorschub geleistet. Beispiel: „Eine elektromagnetische Störung i.S.d.G. kann auch ….. eine gewollte Funkaussendung sein“. Wird damit gewollt oder ungewollt per Gesetz jeder Funkdienst bei Bedarf zum Störer ernannt? Sind z.B. alle Rundfunksender potenzielle Störer?
Nach dem Gesetzentwurf soll es in den meisten Fällen von Elektromagnetischen Unverträglichkeiten („Störfälle“) bei denen „keine hochwertigen Rechtsgüter“ betroffen sind, von der BNetzA keine Maßnahmenbescheide sondern nur noch Abhilfevorschläge (Anm. d. Ref.: und Gebührenbescheide!) geben. Der Verwaltungsrechtsweg wird damit stark eingeschränkt (die Behörde zieht sich aus der Sachverantwortung zurück). „Störprobleme“ und sich daraus ergebende Streitigkeiten werden auf den langwierigen und kostenträchtigen Zivilrechtsweg verwiesen. Nicht die Berücksichtigung physikalischer Gesetze und Randbedingungen sondern rein formal-juristische Betrachtungsweisen (nach BGB §1004 und ein so genanntes „öffentliches Interesse“) drohen zu Entscheidungsgrundlagen zu werden.. Statt Rechts- Sicherheit entstehen Unklarheiten und Rechts- Unsicherheit. („Wem es nicht passt der kann ja klagen…“)
Es ist zu hoffen, dass neue Kommentierungen der Freiraumfunk-Nutzer wie Rundfunk, Amateurfunk (u.a. RTA) usw. zu dem Gesetzentwurf doch noch ausreichend Berücksichtigung finden und eine auf politischer Ebene stark intensivierte Lobbyarbeit positive Resonanzen auslöst.
[1]
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G ... operty=pdf
[2]
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/suche.html Suche:EMVG-Entwurf
[3] EMV-Richtlinie 2004/108/EG, Erwägungsgrund 2:
„Die Mitgliedstaaten haben zu gewährleisten, dass Funkdienstnetze, einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, die gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) tätig werden, … gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden.“
[4] Zander, H.-D., DJ2EV: Kommentare zum Entwurf der EMVG-Neufassung: "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln". FUNKAMATEUR 56 (2006) H. 6, S. 737
Dipl.-Ing. Horst-Dieter Zander, DJ2EV
___________________________________________________________
da zadeva ne izgine sem jo pripel v celoti
LP Jože
73, s55e