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Moderator: s55o

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OdgovorNapisal/-a s55e » 24 Nov 2009, 17:05

Pozdrav,

morda koga zanima,... (FYI) za vsak slučaj da na izvoru ne ponikne sem k linkom pripel še vsebino;

73, S55E

http://funkmagazin.de/230809.htm

EMV-Beitragspflicht für Amateurfunk-Selbstbaugeräte

Durch eine Änderung des EMV-Gesetzes Anfang August unterliegen jetzt auch selbstgebaute und modifizierte Amateurfunkgeräte einer EMV-Beitragspflicht. Dies berichtet die Amateurfunkvereinigung AGZ in ihrem Funkspruch "HamRadio 2day" Nr. 327.

Seit dem Inkrafttreten des bisherigen EMV-Gesetzes am 1. März 2008 gab es formal keine EMV-Beitragspflicht für selbstgebaute und modifizierte Amateurfunkgeräte. Am 4. August 2009 trat - von den Funkamateuren weitgehend unbemerkt - ein Änderungsgesetz in Kraft, mit dem u.a. die bisherige Beitragsregelung des EMV-Gesetzes erweitert wurde. Seitdem sind auch wieder Amateurfunk-Selbstbau- bzw. Umbaugeräte von der EMV-Beitragspflicht erfasst - nach dem Willen des Gesetzgebers rückwirkend ab 1. März 2008.

Die Änderung der EMV-Beitragsregelung war in den ersten Gesetzentwürfen vom August bzw. Oktober 2008 noch nicht enthalten. Sie ist erst im März 2009 aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie hinzugefügt worden.

Zur Begründung heißt es in der Beschlussempfehlung, die Änderung diene der "rechtsförmlichen Bereinigung". Bei der Novellierung des EMV-Gesetzes im März 2008 sei "unberücksichtigt" geblieben, durch einen Verweis auf § 19 EMVG "von Funkamateuren zusammen- oder umgebaute Funkgeräte" in die Beitragspflicht einzubeziehen. Mit der Gesetzesänderung werde dies rechtsförmlich bereinigt.

Bedenken wegen der Rückwirkung der Beitragserhebung hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie offenbar nicht. In der Beschlussempfehlung heißt es dazu, "ein schutzwürdiges Vertrauen der Nutzer (sei) in diesen Fällen nicht gegeben". Diese hätten bereits in der Vergangenheit aufgrund damaliger gesetzlicher Regelungen für solche Geräte Beiträge gezahlt und "mit deren weiteren Erhebung für den noch nicht abgegoltenen Zeitraum ab 2005" rechnen müssen. Außerdem ließen sich "auch aus der Gesetzesgenese zur Novellierung des EMVG keine Anhaltspunkte für einen künftigen Verzicht auf eine Beitragserhebung entnehmen". Mit der Rückwirkung - so der Ausschuss - werde "daher lediglich die Rechtslage insgesamt wieder hergestellt, wie sie vor dem Inkrafttreten der Novellierung zum 1. März 2008 bestanden hat".

Die AGZ kündigte an, sie wolle "sorgfältig prüfen", ob das rückwirkende Inkrafttreten des Änderungsgesetzes "mit dem Recht vereinbar ist" - ebenso die "Nicht-Anhörung der betroffenen Kreise".

http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausga ... 9_327.html

HamRadio 2dayAusgabe 327 / 2009 vom 23.08.2009Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ

Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt: dk0agz@agz-ev.de



STILL UND HEIMLICH GEÄNDERT

(rps) wurde bereits am 4. August das EMVG – das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln – und zwar einzig und allein und ausdrücklich zu dem Zweck, dem Amateurfunk Nachteile zuzufügen. Hier die Details.

Funkgeräte und Bausätze, die von Funkamateuren zusammengebaut werden, und handelsübliche Geräte, die von Funkamateuren zur Nutzung durch Funkamateure umgebaut werden, waren bislang auch von der Geltung von Paragraf 19 des EMVG befreit. Dieser Paragraf erlaubt die Erhebung der so genannten EMV-Beiträge. Sein Inhalt: Für die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und insbesondere eines störungsfreien Funkempfangs haben Senderbetreiber zur Abgeltung der Kosten, die der Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang entstehen, einen Jahresbeitrag zu entrichten.

Bislang hatte allein die AGZ e.V. vorgebracht, dass als direkte Folge aus dieser Tatsache EMV-Beiträge im Amateurfunk lediglich für unmodifiziert im Handel erhältliches Gerät erhoben werden dürfen. Die zahlenmäßige Aufteilung vorhandener Amateurfunksender zwischen selbst gebautem beziehungsweise umgebautem Equipment und dem Rest muss deshalb für die Bemessung der Beitragshöhe jedes Jahr erneut zugrunde gelegt werden. Diese Information ist der Behörde jedoch aus naheliegenden Gründen nicht einmal andeutungsweise bekannt. Deshalb betrachteten wir die Erhebung von EMV-Beiträgen im Amateurfunkdienst bereits im Ansatz für nicht mit dem Recht vereinbar.

Damit ist nun Schluss. Artikel 3 des "Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" wurde vom Deutschen Bundestag ausschließlich geschaffen, um dieses Argument vom Tisch zu fegen – eine Art "Lex AGZ", wenn man so will. Ob das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. März 2008 – das sind immerhin 17 Monate – mit dem Recht vereinbar ist, das werden wir nun genauso sorgfältig prüfen wie die Nicht-Anhörung der betroffenen Kreise. Im logischen Umkehrschluss dürfen künftig jedenfalls für die teilweise noch ausstehende Zeit vor dem 1. März 2008 keine EMV-Beiträge bei Funkamateuren erhoben werden. Sie finden das Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr. 49 ab der Seite 2409.


WRC NUN ERST IM JAHRE 2012

(rps) Wegen Terminschwierigkeiten der verschiedensten Arten findet die nächste Weltfunkkonferenz der ITU nicht im November 2011, sondern erst vom 23. Januar bis zum 17. Februar 2012 statt. Tagungsort bleibt Genf. Hintergrund sind religiöse Feiertage, die vermieden werden müssen und die daraus resultierenden Probleme, genügend Tagungsräume, Hotelzimmer und sonstige Infrastruktur in Genf reservieren zu können. Wichtigster Tagesordnungspunkt für den Amateurfunkdienst ist eine angestrebte weltweite Sekundärzuweisung von Frequenzraum bei 500 kHz auf der Mittelwelle.


DIGITALES AUF DREISSIGMETER

(rps) ist sehr beliebt. Gleich eine ganze Anzahl von Amateurfunkvereinigungen beschäftigt sich im Schwerpunkt mit digitalen Übertragungsverfahren auf dem Zehn-Megahertz-Amateurfunkband. Aus der Not, hier – jedenfalls in Deutschland – nur eine Bandbreite von maximal 800 Hertz belegen zu dürfen, wurde eine Tugend gemacht: Mit digitalen Modi wie PSK31, Pactor, WSPR, WSJT, Olivia und vielen anderen lässt sich auf diesem Band fast den ganzen Tag lang die ganze Welt erreichen – und das mit kleinsten Senderleistungen.

An diesem Wochenende veranstaltet die 2007 gegründete und über 2500 Mitglieder in der ganzen Welt starke "30 Meter Digital Group" das "30 Meter Multi Mode Weekend". Das ist nicht etwa ein Contest mit festgeschriebenen Zeiten und Regularien; der Event soll vielmehr zum Experiment mit der Vielzahl der mittlerweile existierenden digitalen Verfahren anregen. Noch bis Mitternacht UTC besteht heute also auch für SWLs die Möglichkeit, mit einem einfachen PC und seiner Soundkarte in die drahtlose und autarke digitale Kommunikationswelt einzutauchen. Geeignete Software gibt es genug. Versuchen Sie es einfach einmal: Mehr dazu finden Sie im Internet in englischer Sprache unter

http://www.30MDG.net.


NEUE RUFZEICHEN FÜR SCHOTTLAND

(rps) Dass Schottland dem Gesetz nach ein eigenständiges Königreich ist, das mit England vereinigt ist und lediglich in Personalunion regiert wird, das merkt man im Amateurfunk vor allem am speziellen Rufzeichenblock, der an zweiter Stelle immer den Buchstaben M trägt. "Homecoming Scotland" ist ein Veranstaltungsprogramm, das in diesem Jahr all die Dinge feiern und hervorheben will, die Schottland der Welt gegeben hat. Man denke etwa an den Golfsport und den Whisky.

Funkamateure dürfen nun in ganz besonderer Weise zu den Feierlichkeiten beitragen, indem sie von der britischen Regulierungsbehörde Ofcom den so genannten "Regional Secondary Locator" A zusätzlich bekommen haben, der individuell und auf Antrag jedem einzelnen Funkamateur zugeteilt wird. Schottische Rufzeichen beginnen dann mit GA oder MA anstatt GM und MM. Der Buchstabe A steht übrigens für "Alba" – den alten gälischen Namen für Schottland.

Quelle: RSGB und Ofcom


NEGATIVE PRESSE FÜR DEN AMATEURFUNK

(rps) Am letzten Dienstag kam es im niederrheinischen Schwalmtal im Kreis Viersen zu einer Bluttat – drei Menschen wurden erschossen. Details des Polizeieinsatzes einschließlich der Kommunikation des Sondereinsatzkommandos und der Hubschrauber wurden im Internet auf der Plattform "Twitter" quasi in Echtzeit veröffentlicht. Dabei wurde ganz offensichtlich der immer noch in analogem Schmalband-FM vollkommen unverschlüsselt durchgeführte Polizeifunk abgehört. Verbot hin oder her – das ist schlicht ein Sicherheitsrisiko ersten Ranges, das am Ende Menschenleben kosten kann. Mit Nachdruck kann man aus diesem Vorgang nur den Schluss ziehen, nach einer noch schnelleren flächendeckenden Einführung des verschlüsselten digitalen Behördenfunks zu rufen.

Was das mit Amateurfunk zu tun hat? Nun – der bislang anonyme Twitterer nannte sich "JO31DH", wie WDR und ZDF am Mittwoch Abend übereinstimmend berichteten. Und das ist der allein im Amateurfunk gebräuchliche QTH-Locator von Nettetal, wo der Twitterer laut WDR offenbar wohnt – wahrhaft keine gute Presse für den deutschen Amateurfunk.


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Re: EMV

OdgovorNapisal/-a S57BIG » 25 Nov 2009, 12:55

Ahm. Hudiča je treba že v kali zatreti.....HI.....HI....HI ;-)
Da si ne bi kdo slučajno drznil kakšen "primopredajnik" skupaj zlotati in
tega ne prijaviti EMV-policajem. ;-)
P.S: Še danes se mi nekje po predalih valjajo navodila za uporabo
KV sprejemnika, ki je bil namenjen za nemško tržišče (KV obseg samo do 26,1 MHz AM !)
In v teh navodilih (v nemškem jeziku) lepo piše, da naj si kupec tega sprejemnika niti slučajno ne drzne spreminjati
sprejemno frekvenčno območje, ali pa karkoli eksperimentirati v zvezi z antenskimi povezavami na sprejemniku.
V nasprotnem primeru imajo namreč nemški poštni uslužbenci pravico, da kadarkoli vstopitjo v moje privatno
območje prebivanja in na moje stroške sprejemnik zopet spravijo v prvotno stanje. :-)

[quote="s55e"]Pozdrav,

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EMV-Beitragspflicht für Amateurfunk-Selbstbaugerätese

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